Germania Judaica IV (1520 - 1650)
 
Auszug aus dem Gebietsartikel
Kurfürstentum Köln
 
von Birgit Klein

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Grössere jüdische Gemeinden bestanden in dieser Epoche auf kurkölnischem Gebiet lediglich in Bonn, Ahrweiler, Linz und Deutz; kleinere jüdische Gemeinschaften und einzelne Familien fanden sich an zahlreichen weiteren Orten des Unter- und Oberstifts. Ungeachtet ihrer insgesamt eher geringen Zahl handelte es sich bei der kurkölnischen Judenschaft um eine traditionsreiche, institutionell gefestigte Gemeinschaft.
Das Landesrabbinat [1]

Bereits 1454 amtierte möglicherweise ein gewisser R. Vives (Feibesch) als kurkölnischer Landesrabbiner, ein Sohn des lange in Bonn wirkenden Rabbiners Salman und seiner Frau Richmudt, die wiederum die Tochter des bekannten Kölner Rabbiners Süsskind von Jülich war.[2] Damals wollte der Rabbiner Seligmann Bing die Juden des Kölner Erzstifts und der Herzogtümer Geldern und Jülich unter Strafandrohung zur Annahme der Beschlüsse einer von ihm einberufenen Binger Synode zwingen, obwohl jene gar nicht auf der Synode vertreten gewesen waren. Nachdem aber Rabbiner Vives vom Inhalt der Beschlüsse erfahren hatte, soll er eine Versammlung dieser drei "Länder" einberufen haben, auf der übereinstimmend die Beschlüsse der Binger Synode verworfen worden seien. Weitere bekannte Rabbiner und Gemeindevorsteher in Worms, Mainz, Oppenheim und Frankfurt haben anscheinend ebenfalls die in Bingen verabschiedeten Beschlüsse nicht angenommen.[3]

R. Vives scheint somit als Rabbiner nicht nur das gesamte Kölner Erzstift, sondern auch die Herzogtümer Jülich und Geldern vertreten zu haben. Ob sich seine Rabbinertätigkeit bereits mit dem Amt des kurkölnischen "Landesrabbiners" deckt, [4]  ist nicht sicher. Die spätere hebräische Amtsbezeichnung für den kurkölnischen Landesrabbiner, aw bet din bi-medinat kolonia ("Vorsitzender der Gerichtsbarkeit im Land Köln", in deutschen Quellen der obrigkeitlichen Überlieferung nur als "Rabbiner" oder "Meister" wiedergegeben [5]) findet sich bei R. Vives noch nicht, sondern wird nachweislich erst Ende des 16. Jahrhunderts für die Rabbiner Chajjim Treves und Ruben Fulda verwendet,[6] wie aus einer Anfang des 17. Jahrhunderts entstandenen Sammlung rabbinischer Rechtsgutachten zur rituellen Fleischbeschau (bedika) hervorgeht.[7]

Unklar ist, in welcher Reihenfolge die beiden als Landesrabbiner amtierten. Von Ruben Fulda wissen wir nur, dass er um 1587 in Bonn lebte; R. Chajjim Treves wohnte der Responsensammlung zur Fleischbeschau zufolge 1577 in Königswinter und von 1585 bis 1595 in Ahrweiler;[8] in seinem Bonner und Deutzer Memorbucheintrag heisst es lediglich, der am Neumond Elul [5]358 (1./2. September 1598) in Ahrweiler Gestorbene sei einige Jahre kurkölnischer Landesrabbiner gewesen. Allerdings sprechen diese Zeitangaben dafür, dass zunächst Ruben Fulda und danach Chajjim Treves amtierten.
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