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Germania
Judaica IV (1520
- 1650)
Auszug
aus dem Gebietsartikel
Kurfürstentum
Köln
von Birgit
Klein
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| Grössere
jüdische Gemeinden bestanden
in dieser Epoche auf
kurkölnischem Gebiet lediglich in Bonn, Ahrweiler, Linz
und Deutz; kleinere jüdische Gemeinschaften und
einzelne
Familien fanden sich an zahlreichen weiteren Orten
des Unter- und
Oberstifts. Ungeachtet ihrer insgesamt eher geringen Zahl handelte es
sich bei der kurkölnischen Judenschaft um eine
traditionsreiche,
institutionell gefestigte Gemeinschaft. |
Das
Landesrabbinat [1]
Bereits 1454
amtierte
möglicherweise ein gewisser R. Vives (Feibesch) als
kurkölnischer Landesrabbiner, ein Sohn des lange in Bonn
wirkenden
Rabbiners Salman und seiner Frau Richmudt, die wiederum die Tochter des
bekannten Kölner Rabbiners Süsskind
von Jülich war.[2]
Damals
wollte der Rabbiner Seligmann
Bing die Juden des Kölner Erzstifts und der
Herzogtümer
Geldern und Jülich unter Strafandrohung zur Annahme der
Beschlüsse einer von ihm einberufenen Binger Synode
zwingen,
obwohl jene gar nicht auf der Synode vertreten gewesen waren. Nachdem
aber Rabbiner Vives vom Inhalt der Beschlüsse erfahren
hatte, soll
er eine Versammlung dieser drei "Länder"
einberufen haben, auf der übereinstimmend die Beschlüsse der
Binger
Synode verworfen
worden seien. Weitere bekannte Rabbiner und Gemeindevorsteher in Worms,
Mainz, Oppenheim und Frankfurt haben anscheinend ebenfalls die in
Bingen verabschiedeten Beschlüsse nicht angenommen.[3]
R. Vives scheint somit
als Rabbiner
nicht nur das gesamte Kölner Erzstift, sondern auch die
Herzogtümer Jülich und Geldern vertreten
zu haben. Ob sich
seine Rabbinertätigkeit bereits mit dem Amt des
kurkölnischen "Landesrabbiners" deckt, [4]
ist nicht sicher. Die spätere
hebräische Amtsbezeichnung für den
kurkölnischen
Landesrabbiner, aw bet din
bi-medinat kolonia
("Vorsitzender der Gerichtsbarkeit im Land
Köln", in deutschen Quellen der obrigkeitlichen Überlieferung
nur als "Rabbiner" oder "Meister"
wiedergegeben [5])
findet sich bei R.
Vives noch nicht, sondern wird nachweislich erst Ende des 16.
Jahrhunderts für die Rabbiner Chajjim Treves und Ruben
Fulda
verwendet,[6]
wie
aus einer Anfang des 17.
Jahrhunderts entstandenen
Sammlung rabbinischer Rechtsgutachten zur rituellen Fleischbeschau (bedika) hervorgeht.[7]
Unklar ist, in
welcher
Reihenfolge die beiden als Landesrabbiner amtierten. Von Ruben Fulda
wissen wir nur, dass er um 1587 in Bonn lebte; R. Chajjim Treves wohnte
der Responsensammlung zur Fleischbeschau zufolge 1577 in
Königswinter und von 1585 bis 1595 in Ahrweiler;[8]
in
seinem
Bonner und Deutzer Memorbucheintrag heisst es lediglich, der am
Neumond Elul [5]358 (1./2. September 1598) in Ahrweiler Gestorbene sei
einige Jahre kurkölnischer Landesrabbiner gewesen.
Allerdings
sprechen diese Zeitangaben dafür, dass
zunächst Ruben Fulda
und danach Chajjim Treves amtierten. |
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